Klasse A
Klasse A2
Krafträder (auch mit beiwagen)
- max. 35 kW
- Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mehr als 50 ccm Hubraum oder
- mehr als 45 km/h bbH**
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mehr als 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren
oder
- mehr als 45 km/h bbH** und
- mehr als 15 kW
Mindestalter
18 Jahre
Mindestalter
24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz von A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
Eingeschlossene Klassen
AM, A1
Eingeschlossene Klassen
AM, A1, A2
Theorieausbildung*
- 12 x 90 Min. Grundstoff
- 4 x 90 Min. klassenspezifischer Stoff
Theorieausbildung*
- 12 x 90 Min. Grundstoff
- 4 x 90 Min. klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung
- Grundlehrgang
- 5 x Landstraße
- 4 x Autobahn
- 3 x Beleuchtung
Praktische Ausbildung
- Grundlehrgang
- 5 x Landstraße
- 4 x Autobahn
- 3 x Beleuchtung
Prüfungen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
- 60 Min. bei Direkteinstieg
Prüfungen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
- 60 Min. bei Direkteinstieg
Erweiterung von Klasse A1
- bei mind. zweijährigem Vorbesitz
- keine Theorie-Ausbildung und -Prüfung
- keine prakt. Mindestausbuildung
- prakt. Prüfung (40 Min.) erforderlich
- Unterhalb von zwei Jahren Vorbesitz
- theoretische und praktische*** Ausbildung
- theoretische und praktische Prüfung
Erweiterung
- bei mind. zweijährigem Vorbesitz Klasse A2
- keine Theorie-Ausbildung und -Prüfung
- keine prakt. Mindestausbildung
- prakt. Prüfung (40 Min.) erforderlich
- Unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz oder Aufstieg von Klasse A1 auf Klasse A
- theoretische und praktische*** Ausbildung
- theoretische und praktische Prüfung
* Beim Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse verringert sich der Grundstoff in der Theorieausbildung von 12x auf 6x90 Minuten
** bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
*** Beim Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 reduzierte "Sonderfahrten" (3xL, 2xA, 1xB)
Klasse A2
Krafträder (auch mit beiwagen)
- max. 35 kW
- Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Mindestalter
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen
AM, A1
Theorieausbildung*
- 12 x 90 Min. Grundstoff
- 4 x 90 Min. klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung
- Grundlehrgang
- 5 x Landstraße
- 4 x Autobahn
- 3 x Beleuchtung
Prüfungen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
- 60 Min. bei Direkteinstieg
Erweiterung von Klasse A1
- bei mind. zweijährigem Vorbesitz
- keine Theorie-Ausbildung und -Prüfung
- keine prakt. Mindestausbuildung
- prakt. Prüfung (40 Min.) erforderlich
- Unterhalb von zwei Jahren Vorbesitz
- theoretische und praktische*** Ausbildung
- theoretische und praktische Prüfung
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mehr als 50 ccm Hubraum oder
- mehr als 45 km/h bbH**
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mehr als 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren
oder
- mehr als 45 km/h bbH** und
- mehr als 15 kW
Mindestalter
24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz von A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
Eingeschlossene Klassen
AM, A1, A2
Theorieausbildung*
- 12 x 90 Min. Grundstoff
- 4 x 90 Min. klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung
- Grundlehrgang
- 5 x Landstraße
- 4 x Autobahn
- 3 x Beleuchtung
Prüfungen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
- 60 Min. bei Direkteinstieg
Erweiterung
- bei mind. zweijährigem Vorbesitz Klasse A2
- keine Theorie-Ausbildung und -Prüfung
- keine prakt. Mindestausbildung
- prakt. Prüfung (40 Min.) erforderlich
- Unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz oder Aufstieg von Klasse A1 auf Klasse A
- theoretische und praktische*** Ausbildung
- theoretische und praktische Prüfung
* Beim Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse verringert sich der Grundstoff in der Theorieausbildung von 12x auf 6x90 Minuten
** bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
*** Beim Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 reduzierte "Sonderfahrten" (3xL, 2xA, 1xB)