Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger
dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren
Beinhaltet Klassen: L, AM
Geltungsdauer des Führerscheines: 15 Jahre,
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie
Theorie/ Doppelstunden a 90 Minuten bei Ersterteilung : 12
Klassenspezifischer Unterricht: 2
Theorie/Doppelstunden a 90 Minuten bei Vorbesitz einer Klasse: 6
Praxis
Grundfahraufgaben nach Bedarf
5 Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen
4 Schulungen auf Autobahnen
3 Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit
Vorraussetzungen / Ausbildung
biometrisches Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung
Theorie und Praxis
Prüfung
Theorieprüfung und Praktische Prüfung